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Energieausweiss von Gebäuden
So funktioniert der neue Energieausweis (Energiepass) Es wird 2 verschiedene Arten von Energieausweisen geben Einfamilienhäuser die vom Eigentümer selbst bewohnt werden sind hiervon nicht betroffen. Eine optimale Heizungsanlage mit effizienter Regeltechnik ist gut, aber eine gut gedämmte Gebäudehülle ist besser! Deshalb vor jeglicher Maßnahme erst die Gebäudehülle auf Schwachstellen überprüfen! Themen die oft gesucht werden:
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Hintergrund des Gebäudeenergieausweises ist die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden. Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass Energieausweise Informationen über die Gesamtenergieeffizienz auf Grundlage der verbrauchten oder veranschlagten Energiemenge enthalten. Das Dokument soll Mietern und Immobilienkäufern mehr Klarheit über die Energieeffizienz eines Gebäudes geben. Sie können sich vorab bereits ein Bild machen, ob sie in einen teuren Energieverschwender oder in ein gut gedämmtes Objekt mit geringen Heizkosten investieren. Bedarfsorientierter Energieausweis Stichtag 1. Januar 2008. Von diesem Zeitpunkt an muss für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden, ein so genannter bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden. Verbrauchsorientierter Energieausweis. Bei größeren und neueren Gebäuden können Hausbesitzer sich alternativ auch für eine einfachere Variante entscheiden: einen am bisherigen Verbrauch orientierten Energieausweis. Den können sich Hausbesitzer für jedes Gebäude freiwillig schon jetzt ausstellen lassen und dieser Ausweis behält auch nach 2008 seine Gültigkeit. Der Verbrauchsorientierte Energieausweis ist mit ~ 25 EURO vergleichsweise billig und gilt zehn Jahre lang. Der Bedarfsorientierte Ausweis ist deutlich teurer. Nach Angaben der bundeseigenen Deutschen Energie-Agentur (Dena) kostet dieser Ausweis zwischen 150,- und 500,- EURO, je nach Aufwand. Dieser Ausweis enthält Informationen
Außerdem wird die Wohnung, ähnlich wie eine Waschmaschine oder ein Kühlschrank, in eine Energieeffizienzklasse eingeordnet. Die Möglichkeiten reichen dabei vom sehr grünem "A" bis hin zum warnend rot markierten "I". Erstellt wird der Ausweis von einem Sachverständigen, rund 18 000 erfüllen bislang die Kriterien der Energieagentur. Das sind in der Regel Architekten und Bauingenieure, aber auch geprüfte Energieberater im Handwerk. Wer als Hausbesitzer staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen will, muss diesen Ausweis unabhängig von Alter und Größe der Immobilie ohnehin vorlegen.
Anhang: Zweck des Energiepasses ist es, die Immobilienangebote am Markt vergleichbarer zu machen und damit den Druck auf Eigentümer unwirtschaftlicher Gebäude zu erhöhen, die Energieausbeute zu verbessern. Unangemessen hohe Kosten brauchen Besitzer jedoch nicht zu befürchten. Ein erster Praxistest hat gezeigt, dass der kostengünstigere verbrauchsorientierte Energienachweis für ein Einfamilienhaus bereits ab 150 Euro zu haben ist. Die Angaben dienen ausschließlich der Information. Sind die Werte eines Hauses schlecht, könnten Eigentümer nicht zur Nachbesserung gezwungen werden. Mieter dürfen ihre Miete nicht mindern und Käufer dürfen im Nachhinein den Kaufpreis nicht anfechten, falls sich die ausgewiesenen Daten als schlecht erweisen. Der Energiepass soll den Wettbewerbsdruck und effizientere Gebäude ankurbeln. Grundlage für die Bewertung des Gebäudes ist der Primärenergiebedarf. Die untersuchten Gebäude werden nach einem genormten Verfahren in verschiedene Effizienzklassen eingeteilt. Der Buchstabe A steht dabei sowohl für sehr energiesparende konzipierte Neubauten als auch für energetisch sehr gut modernisierte Altbauten. Auf der anderen Seite kennzeichnet der Buchstabe I Gebäude, die über keinerlei baulichen Wärmeschutz und eine veraltete Heizungstechnik verfügen. Bei der Einstufung wird der bauliche Zustand wie zum Beispiel die Qualität der Gebäudeteile berücksichtigt, aber auch wie umweltfreundlich und effizient die für Heizung und Warmwasser benötigte Energie erzeugt wird. Festgehalten wird im Energie-Pass auch, wie groß der Energiebedarf des Gebäudes insgesamt ist. Er enthält zudem Vorschläge, welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine höhere Bewertung zu erreichen. Da die Technik stetig voranschreitet, ist der nicht für die Ewigkeit angelegt. Nach derzeitigem Stand behält er seine Gültigkeit für zehn Jahre. Danach wird die nächste Untersuchung fällig.
Porta Westfalica, den 24.03.2016 |
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CAD Planungsbüro BLUM, Ravensberger Str.118, 32457 Porta Westfalica |
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