Planungsbüro BlumSIMPLE

VOB-C / DIN 18363 in Wort und Bild

ATV DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten
3 Ausführungsregeln
Ausgabe 2019-10

 Fachwerkfassade Erstbeschichtung auf AußenwändeErstbeschichtung auf Holzwerkstoffe Erstbeschichtung auf Metall

Brandschutzbeschichtung Überholungsschichten auf Mauerwerk Überholungsschichten auf Fenster Überholungsschichten auf Treppen

VOB/C DIN 18363 in Wort und Bild

Das Bauwesen entwickelt sich weiter. Aus diesem Grund wurde VOB/C DIN 18363 2019 – 10 fachtechnisch überarbeitet und den aktuellen Entwicklungen angepasst.

Unsere PDF-Datei umfasst ca. 19 Seiten mit mehr als 35 Abbildungen, da bleibt eigentlich keine Frage offen. Die PDF-Datei müssen Sie nicht unbedingt ausdrucken. Mit dem Handy haben Sie die PDF-Datei immer dabei.

Inhaltsverzeichnis

Im Inhaltsverzeichnis suchen Sie den entsprechenden Absatz z. B. 5.2.1

Abrechnungsbeispiel VOB 18363

und scrollen zum entsprechenden Absatz.

Checkliste Abrechnungseinheiten.

Gegebenenfalls benötigen Sie noch Hilfe bei der Abrechnung für Besondere Leistungen, hier finden Sie eine Checkliste wie man diese Leistungen nach Fläche, Länge oder Stückzahl abrechnet.

Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 3, gelten

Allgemeine Ausführungsregeln

Bedenken nach § 4 Abs. 3 VOB/B können in Betracht kommen, wenn ungeeignete Bedingungen auftreten wie:

ungeeignete Beschaffenheit des Untergrundes, wie. zu geringe Qualitätsstufe, absandender, kreidender Putz, nicht genügend fester, gerissener und feuchter Untergrund, Sinterschichten, Ausblühungen, Schimmelbildung, korrodierte Metallbauteile und dergleichen,

Holz, das von Bläue, Fäulnis oder Insekten befallen ist, nicht tragfähige Grund- oder Altbeschichtungen,

ungeeignete Bedingungen, die sich aus der Witterung oder dem Raumklima ergeben,

Unebenlheiten, die die technischen und optischen Anforderungen die die Beschichtung beeinträchtigen.

Einzelne, kleinere schadhafte Stellen im Untergrund sind auszubessern.

Die Wahl des Beschichtungsverfahrens bleibt dem Auftragnehmer überlassen.

Die Oberflächen müssen entsprechend der Art des Beschichtungsstoffes und des angewendeten Beschichtungsverfahrens gleichmäßig ohne Ansätze und Streifen erscheinen.

Alle Beschichtungen sind ohne Spachtelung auszuführen.

Ist eine Spachtelung vereinbart, sind die Flächen ganzflächig einmal mit Spachtelmasse zu überziehen und zu glätten.

Beschichtungen sind einfarbig, weiß auszuführen; bei Betonschutz- und Fußbodenbeschichtungen in einem hellen Grauton.

Lackierungen sind glänzend auszuführen.

Bei mehrschichtigen Beschichtungen muss jede vorhergehende Beschichtung trocken sein, bevor die folgende Beschichtung aufgebracht wird. Dies gilt nicht für Nass-in-Nass-Techniken.

Anschlüsse an Türen, Fenster, Leisten, Sockel, Profile, Beschläge, Einbauteile und dergleichen sind scharf zu begrenzen.

Bei ungeeigneten Bedingungen, die sich aus der Witterung oder dem Raumklima ergeben, z. B. bei der Beschichtung mit Dispersionslackfarben eine relative Luftfeuchte von über 80 % oder Oberflächentemperaturen unter 8 "C, sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber besondere Maßnahmen zu ergreifen.

Bauteile müssen frei von Fett und Korrosionsschichten sein. Sind Bau­teile zu entfetten oder Korrosionsschichten zu entfernen, sind besondere Maßnahmen zu ergreifen.

Auf Untergründen mit durchschlagenden Inhaltstoffen ist eine Beschichtung mit einem Absperrmittel auszuführen. Dies ist eine Besondere Leistung.

Erstbeschichtungen auf mineralischen Untergründen, Gips- und Gipsfaserplatten .

Grunsätzlich ist eine Grund- und eine Schlussbeschichtung auszuführen.

Im Außenbereich ist bei Beschichtungen mit Dispersionsbeschichtungsstoffen, Dispersionslack-, Polymerisatharz- und Siliconharzfarben oder Alkydharz-, Poly­urethanharz- und Epoxidharzlackfarben sowie bei Beschichtungen auf Poren­beton zusätzlich eine Zwischenbeschichtung auszuführen.

Beschichtungen auf Porenbeton-Außenflächen sind mit einer Gesamtverbrauchsmenge von mindestens 1 800 g/m2 aufzutragen.

Rissüberbrückende Beschichtungen im Außenbereich Rissüberbrückende Beschichtungen sind entsprechend der Rissüberbrückungs­klasse A1 nach DIN EN 1062-1 auszuführen.

Haarrissüberbrückende Beschichtungen auf Flächen aus Gips- und Gipsfaserplatten

Flächen aus Gips- und Gipsfaserplatten sind vor der Beschichtung ganzflächig mit einem Vlies zu armieren.

Lasuren auf vorbeschichteten Untergründen Lasuren sind in einem Beschichtungsgang auszuführen.

Silicon-, Silan-, Siloxan- und Kieselsäureester-Imprägnierungen Silicon-, Silan-, Siloxan- und Kieselsäureester-Imprägnierungen sind bis zur Sättigung des Untergrundes, gegebenenfalls in mehreren Arbeitsgängen nass in nass, aufzutragen.

Erstbeschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen

Grundsätzlich ist eine Grund-, eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung auszuführen. Bei Fenstern und Außentüren ist eine zweite Zwischenbeschichtung auszuführen, Lasuren im Innenbereich sind ohne Zwischenbeschichtung auszuführen.

Bauteile aus Nadelhölzern im Außenbereich sind mit einer Grundbeschichtung nach 01 N EN 152 zum Schutz vor holzverfärbenden Pilzen (Bläueschutz) zu behandeln.

Grund- und erste Zwischenbeschichtung von Fenstern und Außen­türen sind allseitig vor, die zweite Zwischenbeschichtung und die Schluss­beschichtung nach Einbau und Verglasung auszuführen.

Falze von Fenstern oder Türen sind im Farbton der zugehörigen Seite zu be­schichten. Die nach außen gerichteten Falze gehören zur Außenbeschichtung, die nach innen gerichteten Falze zur Innenbeschichtung.

Bei Fenstern und Außentüren gehört nur die der Witterung ausgesetzte Seite zur Außenbeschichtung, alle anderen Seiten gehören zur Innenbeschichtung.

Kitte sind entsprechend dem sonstigen Beschichtungsaufbau mit einer Zwischen- und einer Schlussbeschichtung zu versehen.

Plastische und elastische Dichtstoffe sind durch die angrenzende Beschichtung bis zu 1 mm Breite zu überdecken.

Erstbeschichtungen auf Metall

Im Innenbereich ist eine Grund- und Schlussbeschichtung auszufüh­ren. In feuchtebelasteten Räumen ist auf Stahlflächen zusätzlich eine Zwischenbeschichtung auszuführen.

Im Außenbereich ist eine Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung auszuführen. Bei Bitumenlackfarbe und auf Nichteisenmetallen wird keine Zwischenbeschichtung ausgeführt.

Auf nicht grundierten Heizflächen ist eine Grund- und Schluss­beschichtung auszuführen, auf grundbeschichteten Heizflächen eine Schluss­beschichtung.

Erstbeschichtungen auf Kunststoff

Kunststofff1ächen sind zu reinigen und anzurauen .

Es jst eine Grund- und eine Schlussbeschichtung auszuführen.

Besondere Beschichtungsverfahren

Belegen mit Blattmetallen

Überzüge aus Blattmetall sind mit einer gleichmäßigen Flächenwirkung herzu­stellen. Überzüge aus Blattsilber, Blattaluminium und Kompositionsgold sind mit einem farblosen Lack gegen Korrosion zu schützen.

Brandschutz-Beschichtungssysteme

Reaktive dämmschichtbildende Brandschutzbeschichtungen sind entsprechend den Bestimmungen ihrer Zulassung auszuführen.

Auf Brandschutzbeschichtungen dürfen keine weiteren Beschichtungen aufge­bracht werden, die nicht den Bestimmungen der Zulassung der Brandschutzbeschichtung entsprechen.

Überholungsbeschichtungen

Die vorhandene Beschichtung ist zu reinigen oder aufzurauen.

Schäden in der Altbeschichtung sind auszubessern.

Nach der Reinigung verbleibender mikrobiologischer Bewuchs auf Altbeschichtungen im Außenbereich ist biozid vorzubehandeln und zu entfernen.

Überholungsbeschichtungen auf mineralischen Untergründen,

Gips- und Gipsfaserplatten

Oberflächenvorbereitung

Leimfarbenanstriche sind durch Abwaschen zu entfernen.

Beschichtung

Im Innenbereich ist die Beschichtung in einem Arbeitsgang auszuführen.

Im Außenbereich sind eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung auszuführen.

Rissüberbrückende Beschichtungen im Außenbereich

Rissüberbrückende Beschichtungen sind entsprechend der Rissüberbrückungsklasse A1 nach DIN EN 1062-1 auszuführen.

Haarrissüberbrückende Beschichtungen auf Flächen aus Gips- und

Gipsfaserplatten

Flächen aus Gips- und Gipsfaserplatten sind vor der Beschichtung ganzflächig mit einem Vlies zu armieren.

Überholungsbeschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen

Im Innenbereich ist die Beschichtung in einem Arbeitsgang herzustellen.

Im Außenbereich sind eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung auszu­führen.

Fenster und Außentüren sind bis zum ersten Dichtprofil zu beschichten, sofern keine Dichtprofile vorhanden sind. bis zum ersten Falz.

3.4.3 Überholungsbeschichtungen auf Metall

Im Innenbereich ist die Überholungsbeschichtung in einem Arbeitsgang herzu­stellen. Bei Stahl in feuchtebelasteten Räumen ist zusätzlich eine Zwischen­beschichtung auszuführen.

Im Außenbereich sind eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung auszu­führen.

Überholungsbeschichtungen auf Kunststoff

Die Überholungsbeschichtung ist in einem Arbeitsgang herzustellen.

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