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VOB-C / DIN 18352

3 Ausführung der Fliesen- und Plattenarbeiten
nach VOB Teil C ATV DIN 18352, Beuth-Verlag, Ausgabe 2012- 09

3.1 Allgemeines

Bedenken sind vom Auftragnehmer geltend zu machen, wenn folgende Punkte zutreffen, wie Abweichungen von Vorgaben, unrichtige Angaben über des Untergrundes, ungnügende Tragfähikeit, ungeeigneter Beschaffenheit des Untergrundes, sowie größere Unebenheiten, Schwächungen der Unterkonstruktion, Fehlende Bezugspunkte und dergleichen.

Maßabweichungen von vorgegebenen Maßen sind im Rahmen der Toleranzen im Hochbau nach DIN 18202 zulässig.

Für Außenwandbekleidungen sind folgende DIN gültig

Teil 1: Angemörtelte Fliesen oder Platten DIN 18515-1

Teil 2. Anmauerung auf Aufstandsflächen DIN 18515-2

Weitere Vorschriften

Allgemeine Regeln für Ansetzen und Verlegen

Ansetzen und Verlegen im Dünnbett

Ansetzen und Verlegen im Dickbett

Befestigungen auf Unterkonstruktionen

Fugen

Ergänzend gilt Abschnitt 3 für die Ausführung nach VOB

Allgemeine Regeln für Ansetzen und Verlegen

Fliesen, Platten und Mosaik sind bei Innenarbeiten erst nach Einbau von Fenster, Türzargen und Anschlagschienen, sowie aller Installationen anzusetzen oder zu verlegen.

Fliesen, Platten und Mosaik sind senkrecht, fluchtrecht und waagrecht oder mit dem angegebenen Gefälle unter Berücksichtigung des angegebenen Höhenbezugspunktes anzusetzen oder zu verlegen.Dämmplatten oder Schallschutzplatten sind fugendicht einzubauen.

Ansetzen und Verlegen im Dickbettverfahren

Fliesen, Platten und dergeleichen, die im Dickbett anzusetzen oder zu verlegen sind, sind folgende Mörteldicken herzustellen:

  • Wandbekleidungen 15 mm
  • Bodenbelägen 20 mm
  • Bodenbelägen auf Trennschicht innen 30 mm
  • Bodenbelägen auf Trennschicht außen 50 mm
  • Bodenbelägen auf Dämmschicht innen 45 mm
  • Bodenbelägen auf Dämmschicht außen 50 mm

Keramischen Fliesen und Platten sind mit Zement nach DIN 1164-10, Solnhofer Platten, Natursteinfliesen, Natursteinmosaik und Natursteinriemchen mit Trasszement anzusetzen.

Ansetzen und Verlegen im Dünnbettverfahren

Für das Ansetzen und Verlegen gelten:

  • DIN 18157-1
    Keramische Bekleidungen >
    Hydraulisch erhärtender Dünnbettmörtel
  • DIN 18157-2
    Keramische Bekleidungen >
    Dispersionsklebstoffe
  • DIN 18157-3
    Keramische Bekleidungen >
    Epoxidharzklebstoffe

Befestigung auf Unterkonstruktionen

Fliesen und Platten, die nicht mit Mörtel oder Klebestoffen, sondern anderweitig verlegt werden, sind sytemgerecht zu befestigen.

Fugen

Fugen sind gleichmäßig breit anzulegen, Toleranzen der Bekleidungsarten sind mit den Fugen auszugleichen.

Bekleidungen und Beläge sind mit folgenden Fugenbreiten zuverlegen:

  • Trockengepresste keramische Fliesen und Platten
    bis zu einer Seitenlänge von 10 cm: 1
    mm bis 3 mm
  • Trockengepresste keramische Fliesen und Platten
    mit einer Seitenlänge über 10 cm: 2 mm bis 8 mm
  • Stranggepresste keramische Fliesen und Platten
    mit einer Kantenlänge bis 30 cm: 4 mm bis 10 mm
  • Stranggepresste keramische Fliesen und Platten
    mit Kantenlängen über 30 cm: min. 10 mm
  • Bodenklinkerplatten nach DIN 18158: 8 mm bis 15 mm
  • Solnhofener Platten, Natursteinfliesen: 2 mm bis 3 mm
  • Natursteinmosaik, Natursteinriemchen: 1 mm bis 3 mm

Das Verfugen muss durch Einschlämmen einer grauen, hydraulisch abbindenen Fugmassew.

Bewegungsfugen im Dickbett sind mit Fugendichtungsmassen oder Profilen zu schließen. Gebäudetrennfugen müssen an gleicher Stelle und in ausreichender Breite durchgehen.

Porta Westfalica, den 10.05.2015

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