Aufmaß und Abrechnung der Putz- und Stuckarbeiten VOB Teil C ATV DIN 18350,
Ausgabe Oktober 2019 |
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Die DIN VOB 2019-10 (Beuth-Verlag) ist verbindlich anzuwenden! Die VOB/C erläutert für jedes Gewerk eigene Abrechnungsregeln, insbesondere die Übermessungsregeln von Aussparungen, Öffnungen, Nischen und zulässige Abzüge von dergleichen, sind hier in der Regel gefragt. Hier unterscheiden sich oft die Meinungen von beiden Seiten. Hier finden Sie illustrierte Kommentare mit vielen Abbildungen und praktischen Beispielen aus der täglichen CAD-Praxis nach Regeln der VOB/C, abzurechnen. Neben- und Besondere Leistungen nach DIN 18350finden Sie in einer Checkliste, die Abrechnungseinheiten nach DIN, wie Flächenmaß (m2), Längenmaß (m) und Anzahl (Stück) sind bereits vorbereitet. |
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Somit lassen sich schnell die Positionen finden, die für das Bauvorhaben überhaupt infrage kommen. Wird das Abrechnungsverfahren von beiden Vertragsparteien im Voraus anerkannt, gibt es hinterher auch keine Schwierigkeiten. |
Unabdingbare Informationen für jeden Auftraggeber vor der Auftragsvergabe! |
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DIN 18300 DIN 18318 DIN 18320 DIN 18330 DIN 18331 DIN 18332 DIN 18333 |
DIN 18334 DIN 18335 DIN 18338 DIN 18339 DIN 18340 DIN 18345 DIN 18350 |
DIN 18351 DIN 18352 DIN 18353 DIN 18355 DIN 18356 DIN 18360 DIN 18363 |
DIN 18365 DIN 18366 DIN 18380 DIN 18381 DIN 18382 DIN 18451 DIN 18459 |
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Aufmaß und Abrechnung der Putz- und Stuckarbeiten illustriert dargestelltHier tauchen viele Fragen auf wie: Von wo bis wo wird denn gemessen, vom Rohbaumaß, vom Fertigmaß oder vielleicht vom Mittelmaß? Welche Flächen sind anrechenbar, welche sind abzugsfähig und oder wie werden sie berechnet. Das erfahren Sie hier mit einem Blick. Zu jedem Text haben wir eine erklärende Abbildung dargestellt. Die Abbildungen sind VOB-mäßig nummeriert, so wissen Sie genau welche Textpassage dargestellt wird. |
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Geeignet für Auftraggeber und Auftragsnehmer. Auch wenn beide Vertragsparteien einen Werkvertrag nach BGB abgeschlossen haben. Der Auftragsnehmer hat nach VOB abzurechnen wenn vereinbart worden ist, dass er prüfbar abzurechnen hat (OLG Frankfurt). |
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