Besondere Leistungen
Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt.
Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste für Leistungen anderer Unternehmer.
Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende oder zu bekleidende Fläche höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt.
Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten mit abgestufter oder geneigter Standfläche, z. B. über Treppen oder Rampen, sofern ein Ausgleich von mehr als 40 cm erforderlich ist.
Auf, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern bei Arbeiten auf der Dachfläche diese eine Dachneigung größer 22,5° aufweist.
Schutz vor ungeeigneten Bedingungen, die sich aus der Witterung ergeben, nach Abschnitt 3.1.2, z. B. Vorwärmen der Metalle.
Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z. B. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl, soweit diese nicht vom Auftragnehmer verursacht wurde.
Ausgleichen von größeren Unebenheiten und Maßabweichungen des Untergrundes als nach DIN 18202 zulässig.
Leistungen für den Brand-, Schall-, Wärme-, Feuchte- und Strahlenschutz, soweit diese über die Leistungen nach Abschnitt 3 hinausgehen.
Herstellen von Bewegungs- und Scheinfugen, sowie von Fugendichtungen.
Herstellen und Anbringen von Musterflächen, Musterkonstruktionen und Modellen.
Besonderer Schutz von Bau- und Anlageteilen sowie Einrichtungsgegenständen, z. B. Abkleben von Fenstern, Türen, Treppen, Hölzern, Dachflächen, oberflächenfertigen Teilen, staubdichtes Abkleben von empfindlichen Einrichtungen und technischen Geräten, Staubschutzwände, Notdächer, Auslegen von Hartfaserplatten oder Bautenschutzfolien ab 0,2 mm Dicke.
Leistungen für das Herstellen von Anschlüssen an angrenzende Bauteile, soweit diese über die Leistungen nach Abschnitt 3 hinausgehen.
FertigstelIen von Bauteilen in mehreren Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die Leistungen nicht im Zuge gleichartiger Klempnerarbeiten kontinuierlich erbracht werden können.
Herstellen von am Bauwerk verbleibenden Verankerungsmöglichkeiten.
Erstellen von Montage- und Verlegeplänen.
Liefern bauphysikalischer Nachweise sowie statischer Berechnungen für den Nachweis der Standsicherheit und der für diesen Nachweis erforderlichen Zeichnungen.
Sicherheitsnachweise am Bauwerk, z. B. Dübelauszugsversuche.
Schaffen der notwendigen Höhenfestpunkte nach § 3 Abs. 2 VOB/B.
Bekleidungen von Leibungen und Stürzen sowie Einbau von Fensterbänken und Lüftungsgittern.
Einsetzen von Profilen und Zierelementen.
Leistungen zur Abführung von Niederschlagswasser, die über die nach Abschnitt 4.1.8 geforderten Leistungen hinausgehen.
Abnehmen und Wiederanbringen von Regenfallrohren, soweit es der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
Einbauen von Laub- und Schmutzfängern. 4.2.25 Herstellen und Schließen von Schlitzen.
Aufnehmen und Wiedereinbauen von Deckungen und Bekleidungen auch provisorischer Art, soweit es der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
Einbauen von Innen- und Außenecken an geformten Blechen und Blechprofilen .
Einbauen von Formstücken an Strangpressprofilen.
Einbauen von Zubehörteilen, z. B. Rinnenwinkeln, Bodenstücken, Ablaufstutzen, Rinnenkesseln, Rohrbogen und -winkeln, Bewegungsausgleicher, konischen Rohren oder Wasserspeiern.
Einbauen von Leiterhaken, Absturzsicherungssystemen, Laufrostanlagen und Einfassungen von Dachdurchdringungen.
VOB-C / DIN 18339 in Wort und Bild