Aber wie wurde in den 70er Jahren gebaut. Was ist besser als ein Blick in die Wärmeschutzverordnung aus dieser Zeitspanne von 1970 bis 1979.
1. Änderungen 1974
Die Wärmedämmgebiete I und II wurden zusammengefasst und gemeinsam mit den höheren Anforderungen des Wärmedämmgebietes II belegt.
Nachweis: Mindestwerte der Bauteile durch Nachweis des Wärmedurchlaßwiderstandes.
Außenmauerwerk
Mit dieser ergänzenden Bestimmung ist der Vollziegel mit 24 cm als Außenwand nicht mehr zulässig.
Die Mindestanforderungen an AW lagen umgerechnet auf den heutigen U-Wert von 1,8 - 1,5
Decken unter nicht ausgebauten Dachgeschossen wurden verbessert auf 1,0 U-Wert
Kellerdecken von 1,3 auf 1,0 U-Wert
Steil- und Flachdächer von 1,5 auf 0,6 U-Wert
2. Änderungen 1977
(Wärmeschutzverordnung- Wärmeschutz V)
Nachweis:
Mindestwerte der Bauteile durch Nachweis des Wärmedurchlaßwiderstandes (k-Zahl), heute U-Wert.
Beim Außenmauerwerk wurde jetzt der Nachweis der Wärmeverluste in Abhängigkeit des Verhältnisses von Außenwand und Fensterflächen gefordert. Hier gab es eine große Auswahl an Fenster, Isolierverglasung war Standard von 6mm über 12 mm Luftzwischenraum bis hin zur 3fach-Verglasung und Doppelverglasung sowie Doppelfenster. Die Anforderungen lagen je nach Grundrissschnitt von 1,45 - 1,75 (U-Wert)
Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen und Decken, die Räume nach oben und unten gegen die Außenluft abgrenzen. 0,45 (U-Wert)
Kellerdecken sowie Wände und Decken gegen unbeheizte Räume. 0,80 (U-Wert)
Decken und Wände, die an das Erdreich grenzen. 0,90 (U-Wert)
Der Siegeszug des Betons aus den 60er Jahren wurde fortgesetzt, leider auch mit allen Wärmebrücken