Planungsbüro BlumSIMPLE

Altbausanierung

Gebäudeenergiegesetz

Ab 1. Januar gilt das geänderte Heizunggesetz.

Geht die alte Heizung kaputt, sind Gas- und Ölheizungen weiterhin erlaubt, allerdings müssen die Heizungsanlagen in Zukunft auf klimaneutrale Energie umgestellt werden.

Herausforderung an Immobilienbesitzer

Als Immobilienbesitzer kann es in der Tat eine Herausforderung sein, sich mit dem Gebäudeenergiegesetz auseinanderzusetzen, insbesondere wenn es um die Sanierung von Bestandsbauten geht. Hier sind einige mögliche Schritte und Überlegungen, die Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen könnten:

    1. Sanierung vorbereiten: Bevor Sie irgendwelche Entscheidungen treffen, empfiehlt es sich, Ihre Unterlagen vorzubereiten, dazu gehören zunächst die Bestandspläne, Baubeschreibung und der Wärmebedarf (Heizungsrechnungen). Diese Unterlagen sind erforderlich, um eine Energieeffizienzanalyse Ihrer Immobilie durchzuführen, welche Maßnahmen für Ihre spezifische Situation am sinnvollsten und wirtschaftlichsten sind.
    2. Wirtschaftlichkeitsberechnung: Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, welche energetischen Verbesserungen vorgenommen werden sollen, ist es wichtig, die Spezifischen Kosten pro Maßnahme in €/kWh zu berechnen. Danach berechnen Sie die Amortisationszeit. Das bedeutet, wie lange es dauern würde, bis die eingesparten Energiekosten die Kosten der Sanierungsmaßnahmen decken. Wenn die Amortisationszeit unverhältnismäßig lang ist, kann es sein, dass eine Sanierung wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
    3. Fördermöglichkeiten prüfen: Informieren Sie sich über staatliche Förderprogramme oder Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen. Diese können die finanzielle Belastung gegebenenfalls reduzieren und die Rentabilität einer Sanierung verbessern.
    4. Teilweise Sanierung in Betracht ziehen: Wenn eine vollständige Sanierung wirtschaftlich nicht vertretbar ist, können Sie auch über eine teilweise Sanierung nachdenken. Manchmal sind gezielte Maßnahmen wie der Austausch alter Heizungsanlagen oder die Verbesserung der Dämmung in bestimmten Bereichen bereits ausreichend, um die Energieeffizienz zu steigern.
    5. Langfristige Perspektive: Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung auch die langfristige Perspektive. Die Energiekosten könnten in Zukunft weiter steigen, und strengere gesetzliche Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden könnten eingeführt werden. Eine energetische Sanierung könnte langfristig als eine sinnvolle Investition angesehen werden.
    6. Verkaufsoption prüfen: Wenn eine Sanierung für Sie nicht wirtschaftlich machbar ist und die gesetzlichen Anforderungen an Ihre Immobilie zu hoch sind, könnte eine Veräußerung der Immobilie eine Option sein. Damit könnten Sie möglicherweise einen Käufer finden, der die Sanierung durchführt und die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
    7. Juristische Beratung: Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie mit den gesetzlichen Anforderungen umgehen sollen, könnte es ratsam sein, einen Anwalt oder Rechtsberater zu konsultieren, um Ihre spezifische Situation besser zu verstehen und Ihre rechtlichen Optionen zu klären.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Entscheidung von verschiedenen Faktoren abhängt, wie der Art des Gebäudes, der aktuellen Energieeffizienz, Ihrem Budget und den gesetzlichen Anforderungen in Ihrer Region.
So soolte sach- und fachgerechte Bausanierung aussehen.

Vom Altbau zum Niedrig-Energiehaus

So einfach geht sanieren, wenn das Wörtchen wenn nicht wär!

Hier finden Sie neutrale und unabhängig von irgendeinem Produkt Informationen, was sie bei der Altbausanierung beachten sollten. Altbausanierung fachgerecht vorbereiten heißt, Lernen Sie erstmal Ihr Haus kennen, bevor Sie überhaupt anfangen zu sanieren.

Es gibt Ziegelsteinhäuser bis hin zum Fertighaus aus Holz, die haben physikalisch grundsätzlich verschiedene Eigenschaften, wie zum Beispiel hier nur allein die Wärmespeicherung. Diese Werte werden fast von allen ignoriert, insbesondere die EnEV, KfW-Bank, Heizungsbauer, Produktanbieter und dergleichen.

Altbausanierung in 4 Schritten

Schritt 1 - Gebäude - Bestandsaufnahme
Dafür benötigen Sie lediglich Ihre Bauunterlagen mit allen Grundrissen, Schnitte und Baubeschreibung. In diesen Plänen wird zunächst die beheizte Gebäudehülle festgelegt.

Schritt 2 - Bauteile - Gebäudehülle
Hier werden die vorh. Bauteile der beheizten Hülle, wie Außenwände, Fenster, Haustür, Heizungsnischen, Kellerdecke und die Dachgeschossdecke mit dem U-Wert erfasst.

Schritt 3 - Kostenermittlung
Hier geht es um die praktische Ausführung und Ermittlung der tatsächlichen Kosten. Was soll saniert werden und wie ist die Ausführung geplant? Hierzu kann man zunächst Angebote einholen oder Sie benutzen zunächst unsere Kostenbeispiele für Fassaden, Dach, Wand und Decken.

Schritt 4 - Wirtschaftlichkeitsberechnung
Last Not least die Kostenkontrolle Bauteil für Bauteil.

Die Wirtschaftslichkeitsberechnung

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung
Sie werden sich fragen, wozu soll der Aufwand gut sein?

Im Supermarkt ist es Pflicht die Preisauszeichnung auf 1 Kg auszuzeichnen, damit man die Kosten vergleichen kann. Mit dieser Wirtschaftlichkeitsberechnung können Sie die Einsparungskosten Ihrer Sanierungsmaßnahme auf 1 KWh berechnen, und zwar Bauteil für Bauteil. Zum Beispiel mit Eigenleistungen erzielen Sie mit geringen Kosten die höchsten Einsparungskosten. Ebenso können Sie auch die Rangfolge besser zuordnen. Auch als Laie können Sie das selbst durchführen.

Hier erhalten Sie eine neutrale professionelle Planungshilfe mit Kostenberechnungen und vielen Abbildungen von Sanierungsvorschlägen, die einzelnen Abschnitte sind bewusst fachlich getrennt, siehe Vorschau, somit können Sie sich gezielt auf Ihr Ziel vorbereiten.

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Altbausanierung
Baukosten-Katalog im Bestand
aktualisiert 2023-06

Altbausanierung beinhaltet:
Fassaden-, Dach-, Decken-, Treppen und Tragende Wände fachgerecht mit Anleitung sanieren, bishin zum Baukostenkatalog im Bestand.

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Wärmepumpen im Bestandsbau:
Warum eine voreilige Umstellung problematisch sein kann

In Deutschland verursacht der Gebäudebereich mit rund 40% die meisten CO2-Emissionen. Aus diesem Grund wird versucht, den Einsatz von Wärmepumpen und Solaranlagen für die Beheizung und Warmwasserbereitung von Gebäuden zu fördern. Insbesondere für Gebrauchtimmobilien wird eine Umrüstung empfohlen, jedoch gibt es keine Zwangsumstellung für bestehende Anlagen.

Obwohl theoretische Lösungen für den Einsatz von Wärmepumpen vorhanden sind, gestaltet sich deren Umsetzung in der Praxis oft schwierig. Die hohen Kosten für die Installation einer Wärmepumpe sind für viele Haushalte, insbesondere für Rentnerhaushalte, oft nicht stemmbar. Darüber hinaus gibt es nicht genügend Installationskapazitäten, um den Bedarf zu decken, was zu verzögerten Wartezeiten führen kann.

Viele Interessenten fragen sich, ab wann sich die Investition in eine Wärmepumpe rentiert. Die Antwort ist nicht einfach zu geben, da es von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Ein wichtiger Faktor ist der Energiebedarf des Gebäudes, der durch eine Energieberatung ermittelt werden kann. Eine weitere Rolle spielen die Förderprogramme, die den Kauf und die Installation einer Wärmepumpe unterstützen können. Auch die Energiepreise, die in Zukunft steigen könnten, sind zu berücksichtigen. Eine grobe Faustregel ist, dass sich eine Wärmepumpe in der Regel nach 10 bis 15 Jahren rentiert.

Fazit: Die Umstellung auf Wärmepumpen im Gebäudebereich ist eine sinnvolle Maßnahme, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Umwelt zu schonen. Allerdings sollte eine voreilige Umsetzung vermieden werden, da die Kosten und die Umsetzung in der Praxis oft problematisch sind. Eine einfache Planung und Beratung sowie die Inanspruchnahme von Förderprogrammen können dazu beitragen, die Investition rentabel zu machen.

Akzueller Baukosten-Katalog für Rohbau- und Ausbaugewerke.
Hanswerkerabrechnung VOB/C Beispiel

VOB ATV DIN Normen aus unserem Bestand

Folgende DIN-Normen wurden fach-technisch 2019 - 09 aktuallisiert.

DIN 18300
Erdarbeiten

DIN 18318
Verkehrswege

DIN 18320
Landschaftsbau

DIN 18330
Mauerarbeiten

DIN 18331
Betonarbeiten

DIN 18332
Naturwerkstein

DIN 18333
Betonwerkstein

DIN 18334
Zimmerer

DIN 18335
Stahlbau-

DIN 18338
Dachdecker

DIN 18339
Klempner

DIN 18340
Trockenbau

DIN 18345
WDVS

DIN 18350
Putz- und Stuck

DIN 18351
vorgh. Fassaden-

DIN 18352
Fliesen und Platten

DIN 18353
Estricharbeiten

DIN 18355
Tischlerarbeiten

DIN 18356
Parkettarbeiten

DIN 18360
Metallarbeiten

DIN 18363
Maler und Lackierer

DIN 18365
Bodenbelagarbeiten

DIN 18366
Tapezierarbeiten

DIN 18380
Heizanlagen

DIN 18381
Gas und Wasser

DIN 18382
Kabel und Leitungen

DIN 18451
Gerüstarbeiten

DIN 18459
Abbrucharbeiten

 
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