Planungsbüro BlumSIMPLE

Altbausanierung

GEG Entwurf 2023-04

Ab Januar 2024 sollen neue Regelungen für Hausbesitzer gelten.

Der Entwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist beschlossen. Die bekannteste Neuerung ist, dass neue Heizungen ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dazu gibt es noch weitere Pflichten, die dem Eigentümer auferlegt werden, insbesondre Betriebsprüfung und Optimierungsauflagen, sowie neue Anforderungen an Rohrleitungen und Reparaturen.

Verbot von Gas und Ölheizungen

Das Gesetz verbietet den Einbau neuer Öl- beziehungsweise Gas-Konstanttemperaturkessel, Kohleöfen und allgemein Heizsysteme, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Ist in der Immobilie ein Heizsystem vorhanden, das fossile Brennstoffe nutzt, so kann es bis zum 31.12.2044 weiter genutzt werden. Selbst Reparaturen gestattet das Gesetz bis zu dem Zeitpunkt.

Wird jedoch ab Januar 2024 die Heizung ausgetauscht oder eine neue installiert, so muss sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Wärmepumpen im Bestandsbau:
Warum eine voreilige Umstellung problematisch sein kann

In Deutschland verursacht der Gebäudebereich mit rund 40% die meisten CO2-Emissionen. Aus diesem Grund wird versucht, den Einsatz von Wärmepumpen und Solaranlagen für die Beheizung und Warmwasserbereitung von Gebäuden zu fördern. Insbesondere für Gebrauchtimmobilien wird eine Umrüstung empfohlen, jedoch gibt es keine Zwangsumstellung für bestehende Anlagen.

Obwohl theoretische Lösungen für den Einsatz von Wärmepumpen vorhanden sind, gestaltet sich deren Umsetzung in der Praxis oft schwierig. Die hohen Kosten für die Installation einer Wärmepumpe sind für viele Haushalte, insbesondere für Rentnerhaushalte, oft nicht stemmbar. Darüber hinaus gibt es nicht genügend Installationskapazitäten, um den Bedarf zu decken, was zu verzögerten Wartezeiten führen kann.

Viele Interessenten fragen sich, ab wann sich die Investition in eine Wärmepumpe rentiert. Die Antwort ist nicht einfach zu geben, da es von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Ein wichtiger Faktor ist der Energiebedarf des Gebäudes, der durch eine Energieberatung ermittelt werden kann. Eine weitere Rolle spielen die Förderprogramme, die den Kauf und die Installation einer Wärmepumpe unterstützen können. Auch die Energiepreise, die in Zukunft steigen könnten, sind zu berücksichtigen. Eine grobe Faustregel ist, dass sich eine Wärmepumpe in der Regel nach 10 bis 15 Jahren rentiert.

Fazit: Die Umstellung auf Wärmepumpen im Gebäudebereich ist eine sinnvolle Maßnahme, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Umwelt zu schonen. Allerdings sollte eine voreilige Umsetzung vermieden werden, da die Kosten und die Umsetzung in der Praxis oft problematisch sind. Eine einfache Planung und Beratung sowie die Inanspruchnahme von Förderprogrammen können dazu beitragen, die Investition rentabel zu machen.
So soolte sach- und fachgerechte Bausanierung aussehen.

Vom Altbau zum Niedrig-Energiehaus

So einfach geht sanieren, wenn das Wörtchen wenn nicht wär!

Hier finden Sie neutrale und unabhängig von irgendeinem Produkt Informationen, was sie bei der Altbausanierung beachten sollten. Altbausanierung fachgerecht vorbereiten heißt, Lernen Sie erstmal Ihr Haus kennen, bevor Sie überhaupt anfangen zu sanieren.

Es gibt Ziegelsteinhäuser bis hin zum Fertighaus aus Holz, die haben physikalisch grundsätzlich verschiedene Eigenschaften, wie zum Beispiel hier nur allein die Wärmespeicherung. Diese Werte werden fast von allen ignoriert, insbesondere die EnEV, KfW-Bank, Heizungsbauer, Produktanbieter und dergleichen.

Altbausanierung in 4 Schritten

Schritt 1 - Gebäude - Bestandsaufnahme
Dafür benötigen Sie lediglich Ihre Bauunterlagen mit allen Grundrissen, Schnitte und Baubeschreibung. In diesen Plänen wird zunächst die beheizte Gebäudehülle festgelegt.

Schritt 2 - Bauteile - Gebäudehülle
Hier werden die vorh. Bauteile der beheizten Hülle, wie Außenwände, Fenster, Haustür, Heizungsnischen, Kellerdecke und die Dachgeschossdecke mit dem U-Wert erfasst.

Schritt 3 - Kostenermittlung
Hier geht es um die praktische Ausführung und Ermittlung der tatsächlichen Kosten. Was soll saniert werden und wie ist die Ausführung geplant? Hierzu kann man zunächst Angebote einholen oder Sie benutzen zunächst unsere Kostenbeispiele für Fassaden, Dach, Wand und Decken.

Schritt 4 - Wirtschaftlichkeitsberechnung
Last Not least die Kostenkontrolle Bauteil für Bauteil.

Keine Sanierungsmaßnahme ohne Wirtscftlichkeitsberechnung durchführen.

Sie werden sich fragen, wozu soll der Aufwand gut sein?

Mit dieser Wirtschaftlichkeitsberechnung können Sie die tatsächlichen Einsparungskosten Ihrer einzelnen Sanierungsmaßnahme berechnen und zwar Bauteil für Bauteil. Zum Beispiel mit Eigenleistungen erzielen Sie mit geringen Kosten die höchsten Einsparungkosten. Ebenso können Sie auch kostenintensive Aktionen wie, Sonnenkollektoren, Brennwertkessel, Einblasdämmung berechnen und wertmäßig vergleichen. Mit dieser Auswertung können Sie auch die Rangfolge beser zuordnen, was soll ich zuerst ausführen.

Hier erhalten Sie eine neutrale professionelle Planungshilfe mit Kostenberechnungen und vielen Abbildungen von Sanierungsvorschlägen, die einzelnen Abschnitte sind bewusst fachlich getrennt, siehe Vorschau, somit können Sie sich gezielt auf Ihr Ziel vorbereiten.

Außerdem steht Ihnen eine kostenlose Hotline per Mail zur Verfügung!

Einen gesamten Überblick finden Sie hier: Vorschau im PDF-Format

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Altbausanierung
Baukosten-Katalog im Bestand
aktualisiert 2022-12

Altbausanierung beinhaltet
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Folgende DIN-Normen wurden fach-technisch 2019 - 09 aktuallisiert.

DIN 18300
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Landschaftsbau

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Betonwerkstein

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Trockenbau

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