Planungsbüro BlumSIMPLE

VOB-C / DIN 18350 in Wort und Bild

3 Ausführung der der Putz- und Stuckarbeiten
3.1 Allgemeine Voraussetzungen
Bedenken sind vom Auftragnehmer geltend zu machen, wenn folgende Punkte zutreffen, wie Abweichungen von Vorgaben, unrichtige Angaben über des Untergrundes, ungenügende Tragfähigkeit, ungeeigneter Beschaffenheit des Untergrundes, sowie größere Unebenheiten, Schwächungen der Unterkonstruktion und dergleichen (3.11)
Die klimatischen Bedingungen müssen beachtet werden, Spachtelarbeiten zum Beispiel dürfen nicht unter 10° ausgeführt werden (3.1.2)
Maßabweichungen von vorgegebenen Maßen sind im Rahmen der Toleranzen im Hochbau nach DIN 18202 und DIN 18203-1-3 zulässig. Bei Streiflicht sichtbar werdene Unebenheiten gehören hier auch dazu (3.13)
Bewegungsfugen der Bauteile müssen mit gleicher Bewegungsmöglichkeit übernommen werden (3.14)
3.2 Putze - 3.3 Herstellen und Ausbessern von Steinputzflächen
3.5 Bauteile aus Drahtputz - 3.6 Stuck - 3.7 Glättetechnik
3.8 Ausbildung von Kanten 3.9 Einbau von Sonderprofilen
3.10 Verputzte Innendämmungen
3.11 Innenwandbekleidungen
3.12 Außenwandbekleidungen mit Putzträgerplatten
3.13 Wärmedämmputzsysteme

Stuckfassaden

Ergänzend gilt Abschnitt 3 für
3.2 Putze
Putze aus Mörtel mit mineralischen Bindemittel sind nach DIN V 18550 herzustellen (3.2.1).
Kunstharzputze sind nach DIN 18558 herzustellen (3.2.2).
Alt Putze mit Rissen und sonstigen Schadstellen sind mit einem Armierungsputz mit Gewebeeinlage zu überarbeiten (3.2.3).
Innenputze sind geglättet oder gefilzt herzustellen.
Außenputze sind zweilagig herzustellen.
Dünnlagige Oberputze sind gerieben mit mindestens 3mm Korngröße herzustellen. Dünnlagige Oberputze mit kleinerer Korngröße erfordern besondere Maßnahmen und sind "Besondere Leistungen".
Dicklagige Putze sind als sogenannte Kratzputze herzustellen (3.2.4).
Für geglättete Putze, die als Untergrund für matte, glatte und hochwertige Beschichtungen dienen, sind darüber hinaus notwendige Arbeitsgänge notwendig als "Besondere Leistungen" zu berechnen (3.2.5).

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Inhaltsverzeichnis
DIN 18350

Rohbaumaße DIN 18350

3.3 Herstellen und Ausbessern von Steinputzflächen

Auskragende Teilflächen sind durch den Einbau einer korrosionsgeschützten Unterkonstruktion auszusteifen. Nach dem Abbinden des Putzes ist die Fläche aufzurauhen. Beschädigte und auszubessernde Fläche sind mit gleichartigem Mörtel mit der Oberfläche anzugleichen.3.4 Sgraffito Die Darstellung ist auf mehreren, übereinanderliegen Schichten aufzuzeichnen und bis zur gewünschten farbigen Farbschicht schneiden und auszukratzen.

3.5 Bauteile aus Drahtputz

Bauteile aus Drahtputz sind nach DIN 4121 herzustellen.

3.6 Stuck

Gezogene Profile mit einer Dicke von mehr als 5 cm sind auf einer Unterkonstruktion herzustellen. Vorzufertigende Stuckteile mit einer Dicke von mehr als 5 cm sind mit einer Bewehrung herzustellen (3.6.1).
Für Stuckantragsarbeiten ist der nach Wahl des Auftraggebers herzustellen (3.6.2).
Angetragener Stuckmarmor ist mit einem Spritzbewurf aus Gipsmörtel zu versehen

(3.6.3).
Geformter Stuckmarmor und Profile sind mit Kleber oder Schrauben am Mauerwerk zu befestigen (3.6.4).
Stukkolustro (.6.5).

3.7 Glättetechnik

Eine glatte, glänzende Putzfläche erreicht man, indem man den Mörtel glättet, spachtelt und plan eben schleift.

3.8 Ausbildung von Kanten

Putzkanten sind mit Eckschutzprofilen herzustellen.

3.9 Einbau von Sonderprofilen

Einbau von Sonderprofilen sind "Besondere Leistungen".

3.10 Verputzte Innendämmungen

Die Dämmstoffe sind mit dem Untergrund zu verkleben und der Putz ist vollflächig in ein Gewebe einzubetten.

3.11 Innenwandbekleidungen

Innenwandbekleidungen, wie zum Beispiel Calciumsilikatplatten, sind im Mörtelbett einzumörteln und zu verputzen.

3.12 Außenwandbekleidungen mit Putzträgerplatten

Hinterlüftete Außenwandbekleidungen sind nach DIN 15516-1 herzustellen.

3.13 Wärmedämmputzsysteme

Wärmedämmputzsysteme sind mit Wärmedämmputz und Ober Putz herzustellen. Einlagig bis 4 cm, bei größerer Dicke mehrlagig. Der Ober Putz ist zweilagig herzustellen. Die erste Lage ist mit Gewerbeeinlage herzustellen. Der Ober Putz ist ohne Zwischenputz herzustellen.

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