ATV DIN 18300 Erdarbeiten
4 Nebenleistungen und Besondere Leistungen
Ausgabe 2019-09
Nebenleistungen müssen in der Leistungsbeschreibung nicht nochmals erwähnt werden.
4.1 Nebenleistungen sind insbesondere
• Feststellen des Zustands der Straßen- und Geländeoberflächen, sowie der Vorfluter und dergleichen.
• Roden, Aufnehmen und seitliches Lagern, einzelner Sträucher bis 2m Höhe, einzelner Bäume bis 10 cm Stammdurchmesser, gemessen 1 m über
dem Erdboden, sowie der dazugehörigen Baumstümpfe und Wurzeln.
• Bei mehrstämmigen Bäumen gilt als Durchmesser die Summe der Durchmesser der einzelnen Stämme.
• Lösen, Aufnehmen und seitliches Lagern von Bauwerksresten und der gleichen bis 0,1 m3 Rauminhalt sowie von einzelnen Blöcken.
• Dies gilt nicht für Gräben bis 80 cm Sohlenbreite.
• Herstellen von behelfsmäßigen Zugängen, Zufahrten und dergleichen,
Prüfungen einschließlich Probenahmen zum Nachweis der Eignung oder
Güte von Stoffen und Stoffgemischen sowie Boden und Fels nach Abschnitt 2.2,
soweit sie vom Auftragnehmer geliefert oder hergestellt werden.
Einfache Regelung: Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, handelt es sich um Besondere Leistungen nach 4.2!